Was tun wenn es passiert ist?!

K.O.-Tropfen können nur für kurze Zeit im Körper nachgewiesen werden. Sie müssen schnell handeln, wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, nach einer Partynacht in Ohnmacht gefallen ist und Sie den Verdacht auf sexuelle Gewalt haben. Im Folgenden erfahren Sie, was zu tun ist.

  1. Unter 112 die Feuerwehr bzw. den Notarzt rufen
  2. Wenn die Person nicht ansprechbar oder bewusstlos ist, muss sofort ein Notarzt mit alarmiert werden. Es besteht möglicherweise Lebensgefahr.
  3. Atmung und Puls kontrollieren, bei Bedarf stabile Seitenlage. Bei Atem- oder Herzstillstand: Wiederbelebungsmaßnahmen bis der Notarzt da ist.
  4. Wenn am Telefon Drogenkonsum erwähnt wird, kann es sein, dass die Polizei mitkommt. Wenn der Notarzt erst vor Ort über mögliche Drogeneinnahme informiert wird, steht er unter Schweigepflicht.
  5. Bei Gewalttaten: zögere nicht die Polizei zu rufen (110), sie kann zur Beweisaufnahme eine sofortige Untersuchung in einem Krankenhaus veranlassen.
  6. Die Notrufnummern funktionieren, auch wenn dein Handy kein Guthaben mehr hat
  7. OHNE polizeiliche Anzeige kann der Urin in Berlin nur privat auf K.O. Tropfen getestet werden (kosten ca.  50 Euro)
  8. Da diese Drogen bis maximal 12 Stunden nach Einnahme nachweisbar sind, ist es sinnvoll, Urin in einem sauberen Glas kühl aufzubewahren, um es später untersuchen zu lassen.

Hol dir Unterstützung

Das ist ein Notfall – deshalb solltest du dir Hilfe und Unterstützung von einer Freundin, jemandem aus deiner Familie oder einer anderen Person deines Vertrauens holen. Ruf jemand an, auch wenn es mitten in der Nacht ist.

Falls du dich entschließt, zur Polizei oder in die Notaufnahme zu gehen, ist es wichtig, dass du eine Vertrauensperson dabei hast, die dich begleitet. Aber auch wenn du nichts weiter unternimmst, ist es am besten, wenn du jetzt nicht alleine bist.

Beweissicherung: Was du tun kannst

K.O.-Tropfen lassen sich im Körper nur kurz nachweisen. Schnelles Handeln ist gefragt, wenn du Klarheit haben möchtest und einen Beweis für eine Anzeige benötigst. Ein Nachweis ist in Blut und Urin bis etwa 12 Stunden nach Einnahme möglich. Um diese Spuren zu sichern, kannst du

  • zur Polizei gehen. Diese ordnen die Beweissicherung an, wenn sie den Verdacht für begründet halten.
  • in die Notaufnahme gehen und das Personal dort über deinen Verdacht informieren. Das Krankenhaus ist jedoch nicht verpflichtet, Blut- und Urinproben zu entnehmen. Möglicherweise werden die Beweise auch nicht gerichtsverwertbar gesichert.
  • OHNE polizeiliche Anzeige kann der Urin in Berlin nur privat auf K.O. Tropfen getestet werden. Dies kostet ca 50 Euro und kann unter anderem bei folgenden Laboren gemacht werden:
    Labor Wisplingshoff Ostseestraße 111 10409 Berlin Tel: 030 400 064 862
    LADR Laborzentrum Alt-Moabit 91a 10559 Berlin Tel: 030 301187-0
    WICHTIG: Urinprobe muss innerhalb von 12 Stunden genommen werden – am besten direkt beim Labor oder in einer Praxis/Krankenhaus! Urinprobe beschriften mit Vermerk: Verdacht auf K.O. Tropfen.
    Bei Krankenhäusern oder Praxen kann es hilfreich sein der Ärztin oder dem Arzt zu sagen, dass es nur um das abnehmen des Urins geht und die/der Patient*in diesen dann eigenverantwortlich beim Labor abgibt oder einschickt und die Kosten selber trägt.

  • Zu einem späteren Zeitpunkt gibt es noch die Möglichkeit über eine aufwändige Haaranalyse den Nachweis von K.O.-Tropfen anzutreten. Dies kann von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Ansonsten musst du sie auch aus eigener Tasche bezahlen.

Beweissicherung nach sexuellen Übergriffen

Die Beweissicherung nach sexuellen Übergriffen erfolgt auch über die Gerichtsmedizin der Charité.
Sie kann jedoch auch durch eine Gynäkologin durchgeführt werden.

  • Vor einer ärztlichen Untersuchung solltest du dich – auch wenn es eklig und unangenehm ist –nicht waschen oder duschen, damit keine Beweise vernichtet werden. Wenn du auf Toilette musst, bevor du dich untersuchen lassen kannst, bewahre den Urin in einem sauberen, verschlossenen Gefäß und gut gekühlt auf.
  • Kleidung oder Wäsche, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist, dürfen nicht gewaschen werden, damit DNA-Nachweise und andere Spuren nicht vernichtet werden. Auch kann zerrissene Kleidung ein Indiz dafür sein, dass eine Gewalttat verübt wurde und du nicht freiwillig Sex hattest. Daher diese Dinge gut aufbewahren (am besten in einer sauberen Papiertüte) und auf keinen Fall wegwerfen.
  • Wenn du weißt oder vermutest, dass der Täter in deiner Wohnung war, dann lasse alles unverändert, damit auch dort mögliche Spuren gesichert werden können (z.B. Haare oder Fingerabdrücke).
  • Ein Gedächtnisprotokoll von den Ereignissen, an die du dich noch erinnern kannst, kann für zukünftige Vernehmungen hilfreich sein. Auch mögliche Zeuginnen und Zeugen sollten ein Gedächtnisprotokoll verfassen.

Was bei der Polizei passiert

Wenn du Anzeige erstatten willst, musst du die Polizei einschalten. Dies ist nicht unbedingt einfach. Die Polizei wird dich befragen und versuchen, sich ein eigenes Bild von den Ereignissen zu machen. Es können auch für dich unangenehme Fragen gestellt werden, zum Beispiel zu deinem Drogen- oder Alkoholkonsum.

Für eine umfangreiche und gerichtsverwertbare Beweissicherung ist es jedoch am Besten, dass die Polizei möglichst schnell informiert wird. Du kannst 110 wählen, zur nächsten Polizeistation oder direkt zur Kriminalpolizei gehen. Wenn du direkt zur Kriminalpolizei (Abteilung Delikte am Menschen) gehst, ersparst du dir mehrfache Vernehmungen. Zuständig in Berlin ist das LKA, Fachkommissariat 13.

Wenn du bei der Polizei Anzeige erstattest, wird dich die Kriminalpolizei zur ärztlichen Untersuchung bringen. Wenn sich der Verdacht auf K.O.-Tropfen erhärtet, werden auch Blut- und Urinproben genommen. Körperliche Verletzungen werden dokumentiert. Auch mögliche DNA-Nachweise (Spermaspuren oder Schamhaare) werden als Beweise gesichert. Deshalb solltest du dich erst nach einer ärztlichen Untersuchung waschen oder duschen, auch wenn das zunächst eklig und unangenehm ist.

Deine Rechte bei der Polizei

  • Gehe möglichst nicht alleine zur Polizei und beantrage, dass deine Begleitperson bei der Vernehmung dabei sein darf. Das ist allerdings nicht möglich, wenn deine Begleitung Zeuge oder Zeugin ist.
  • Wenn du lieber von einer Frau vernommen werden möchtest, muss die Polizei versuchen, das möglich zu machen.
  • Wenn seltsame Fragen gestellt werden, kannst du nachfragen, warum sie gestellt werden.
  • Wenn die Vernehmung zu unangenehm wird, kannst du sie unterbrechen oder abbrechen. Du kannst deine Aussage später vervollständigen oder dich von einer anderen Beamtin vernehmen lassen. Du hast das Recht, eine Anwältin bei der Vernehmung dabei zu haben.
  • Unterschreibe das Vernehmungsprotokoll nur, wenn es 100% deine Aussagen wieder gibt. Lass alles, was nicht stimmt vor deiner Unterschrift verbessern.
  • Wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist, hast du das Recht auf eine/n Übersetzer/in, auch das Protokoll muss vor deiner Unterschrift übersetzt werden.

Es braucht Mut, zur Polizei zu gehen

Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen ist eine Straftat. Angst und Schamgefühle nützen hier nur den Tätern! Je mehr betroffene Frauen und Mädchen den Mut haben, zur Polizei zu gehen umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass den Tätern das Handwerk gelegt wird. Zwar ist es belastend und stressig, direkt nach einer Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen zur Polizei zu gehen. Die Chancen, den Täter zu ermitteln und zu überführen sind jedoch am größten, wenn du möglichst früh die Polizei kontaktierst.

Verletzt oder bewusstlos? Dann brauchst du ärztliche Hilfe!

Wenn du bewusstlos warst oder verletzt bist, solltest du sofort einen Notarzt rufen oder in die nächste Notaufnahme gehen. Die Ärzte und Ärztinnen dort unterliegen der Schweigepflicht. Teile ihnen deinen Verdacht mit, unter K.O-Tropfen misshandelt oder vergewaltigt worden zu sein.

Untersuchung und Dokumentation

Bitte darum, dass Verletzungen dokumentiert werden, Abstriche genommen werden, und Blut- und Urinproben auf entsprechende Substanzen untersucht werden. Das ist allerdings keine Pflichtleistung und liegt im Ermessen der behandelnden Ärzte.

Nicht alle Labors können K.O.-Tropfen nachweisen.

Auch hier ist wichtig: Vor einer ärztlichen Untersuchung und der Beweissicherung nicht waschen oder duschen, damit keine Beweise vernichtet werden.

Warum sollte ich mich untersuchen lassen?  

Auch wenn du nicht in eine Notaufnahme gehst, oder dir nicht sicher bist, ob du bei der Polizei Anzeige erstatten willst, solltest du innerhalb von 24 Stunden zu einer Gynäkologin gehen, damit

  • Verletzungen versorgt werden
  • du auf ansteckende Geschlechtskrankheiten untersucht werden kannst,
  • du dich über die Möglichkeit eines HIV-Tests informieren kannst,
  • du dir bei Bedarf die "Pille danach" verschreiben lassen kannst,
  • Spuren und Untersuchungsergebnisse dokumentiert werden können, falls du dich später noch entschließt, zur Polizei zu gehen (das ist keine Pflichtleistung).

Aus der Bahn geworfen

Wenn du unter K.O.-Tropfen vergewaltigt worden bist oder die Vermutung hast, dass das passiert ist, dann ist das eine extreme Ausnahmesituation und du bist körperlich und seelisch traumatisiert. Auch wenn du dich körperlich vielleicht schnell wieder erholst, stehst du unter Schock. Die Unwissenheit darüber, was sich tatsächlich ereignet hat, ist für viele Betroffene quälend und zermürbend.

Du fühlst dich vielleicht aus der Bahn geworfen, unsicher, allein gelassen, weißt nicht, wie es für dich weiter geht. Manche Betroffene haben Schlafstörungen oder Albträume. Manchmal reagieren Freunde und Familie auch ablehnend und mit Unverständnis. Oder sie sind der Meinung, dass du nach kurzer Zeit wieder in dein altes Leben zurückfinden müsstest.

Beratungsstellen können weiterhelfen

Frauenberatungsstellen wie LARA und Frauennotrufe können dir weiterhelfen. Dort sind geschulte Mitarbeiterinnen, die dir bei den psychischen Belastungen nach einer Vergewaltigung helfen können. Hier wird parteiisch beraten, das heißt auch, dass dir geglaubt wird. Diese Stellen sind über K.O.-Tropfen informiert und bieten auch Unterstützung im Kontakt mit Ärzten, der Polizei oder vermitteln dir Kontakt zu einer Anwältin.

Eine Linkliste mit Anlaufstellen in Berlin findest du hier.

Wenn du dich von Polizei oder anderen Institutionen nicht ernst genommen oder schlecht behandelt fühlst, können dir auch Organisationen wie zum Beispiel der Weiße Ring weiterhelfen, die Menschen unterstützen, die Opfer einer Straftat geworden sind.